Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der heretonow GmbH für die Erbringung von Leistungen

 

1. Einbeziehung
1.1
Diese Bedingungen werden Inhalt jedes Vertrages, mit dem die heretonow GmbH (nachfolgend: heretonow) Leistungen erbringt, insbesondere aber nicht abschließend aller Verträge, durch die heretonow zu Dienstleistungen oder Warenlieferungen beauftragt wird. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen der Vertragspartner finden, ohne dass es eines Widerspruchs bedarf, keine Anwendung, es sei denn, heretonow hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.2
Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden haben nur bei schriftlichem Einverständnis von heretonow Gültigkeit.

2. Angebote und Beauftragung

2.1
Angebote von heretonow erfolgen in jedem Fall unverbindlich und begründen keine Verpflichtung für heretonow. Die Beauftragung erfolgt wie von heretonow angeboten. Sämtliche Vorgaben des Vertragspartners sowie etwaige Änderungen und Abweichungen von Angeboten oder bereits erteilten Aufträgen bedürfen der Textform. Der Inhalt mündlicher und fernmündlicher Besprechungen ist nur dann verbindlich, wenn er von heretonow in Textform bestätigt wurde.

2.2 Jegliche, auch teilweise Verwendung von Angeboten sowie sonstigen mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von heretonow. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Angeboten und Präsentationen zugrunde liegenden Ideen. Die Vereinbarung oder Annahme eines Präsentationshonorars bedeutet keine Zustimmung zur Verwendung von Angeboten und Präsentationen.

2.3
Sämtliche Vorgaben von heretonow sowie etwaige Änderungen und Abweichungen von Aufträgen, die dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt werden, sind verbindlich, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3. Leistungszeit, Vertragsdurchführung
3.1
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von heretonow schriftlich mitgeteilt werden. Für die Fristberechnung gelten die §§ 187ff. BGB.

3.2
Erfüllt heretonow zum vereinbarten Termin oder innerhalb einer vereinbarten Frist nicht, so stehen dem Vertragspartner ausschließlich die gesetzlichen Rechte wegen Verzuges zu.

3.3
Sofern zur Erbringung der Leistung durch heretonow die Mitwirkung des Vertragspartners erforderlich ist, kommt heretonow nicht in Verzug, so lange die Mitwirkung nicht erfolgt. Unterbleibt die Mitwirkung werden Termine und Fristen gehemmt, bis die Mitwirkung erfolgt.

4. Auftragserteilung an Dritte
4.1
heretonow ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung der Leistung im eigenen Namen Dritte zu beauftragen (Zulieferer).

4.2
heretonow ist berechtigt und wird vom Vertragspartner bevollmächtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln und Erbringung von sonstigen Leistungen, an deren Erstellung heretonow vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Vertragspartners an Dritte zu erteilen.

5. Nutzungsrechte
5.1 heretonow überträgt dem Vertragspartner mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung der Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, in dem dies vereinbart ist oder sich aus den für heretonow erkennbaren Umständen des Vertrages ergibt. Im Zweifel erfüllt heretonow diese Verpflichtung durch die Einräumung der nicht ausschließlichen Nutzungsrechte im Bereich der Bundesrepublik für die bestimmungsgemäße Verwendungsdauer der Leistungen. Jede darüber hinaus gehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung bedarf der Zustimmung von heretonow in Textform.

5.2 An Leistungen Dritter wird heretonow deren Nutzungsrechte entsprechend Ziffer 1 erwerben und dem Vertragspartner übertragen.

6. Hinweis
6.1 Auf Verlangen von heretonow ist der Vertragspartner bei der vertragsgemäßen Verwendung der Leistung verpflichtet, in geeigneter Weise auf heretonow hinzuweisen.

6.2
heretonow ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner hinzuweisen und den Vertragsgegenstand als Referenz zu veröffentlichen.

7. Mängel und Haftung
7.1 heretonow haftet dafür, dass der Leistungsgegenstand nach Maßgabe der §§ 434 ff. BGB keine seinen Wert oder seine Tauglichkeit beeinträchtigenden Sach- oder Rechtsmängel aufweist, den in der Bestellung angegebenen Bedingungen sowie den garantierten Eigenschaften entspricht.

7.2
Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind von heretonow nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

7.3 Gelieferte Waren und Leistungen muss der Vertragspartner unverzüglich auf Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen prüfen und etwaige Mängel rügen. Eine Mängelrüge des Vertragspartners ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie schriftlich und unter Angabe der konkreten Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen erfolgt und unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Zugang der gelieferten Waren oder Leistungen bei heretonow eingeht. Versteckte Mängel müssen gleichfalls unverzüglich, längstens innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Entdeckung gegenüber heretonow gerügt werden.

7.4 heretonow haftet nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sofern und soweit Mitarbeiter und Organe von heretonow oder ihre Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.

7.5
Gegenüber Unternehmen haftet heretonow für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht, bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmen sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

7.6 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, die mit Zugang des Leistungsgegenstands beginnen.

7.7 Über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehende Rechte kann der Vertragspartner nur geltend machen, wenn diese durch schriftliche Individualvereinbarung begründet werden.

7.8
Die §§ 478, 479 BGB finden nur dann Anwendung, wenn heretonow die gelieferte Ware an Verbraucher geliefert hat und die Vertragsbeziehung zwischen heretonow und dem Vertragspartner als Verbrauchsgüterkauf zu qualifizieren ist.

8. Versicherungen, Untergang oder Beschädigung von Sachen des Vertragspartners

8.1
Der Vertragspartner hat für Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten durch erbrachte Leistungen, gelieferte Arbeiten oder Sachen verursacht werden, auf seine Kosten eine aus-reichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Höhe der Deckungssumme je Schadensereignis ist heretonow auf Verlangen nachzuweisen.

8.2 Der Vertragspartner trägt für alle von ihm an heretonow oder deren Zulieferer bei der Vertragsdurchführung überlassenen oder eingebrachten Sachen das Risiko des zufälligen Untergangs bzw. Beschädigung.

8.3
Der Vertragspartner hat für alle von ihm an heretonow oder deren Zulieferer bei der Vertragsdurchführung überlassenen oder eingebrachten Sachen auf seine Kosten eine ausreichende Versicherung gegen alle aus der Vertragsdurchführung entstehenden Risiken abzuschließen. Eine Haftung von heretonow für Untergang bzw. Beschädigung der durch den Vertragspartner überlassenen oder eingebrachten Sachen scheidet – außer in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehung – aus.

9. Versandvorschriften, Gefahrübergang

9.1 Umfassen die Leistungspflichten von heretonow die Versendung von Leistungen oder Waren, so sind diese erfüllt, wenn heretonow die Leistungen oder Waren der zur Ausführung der Versendung bestimmten Versendungsstelle ausgeliefert hat.

9.2
Der Leistungsgegenstand wird auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners befördert. Die Gefahr geht mit der Auslieferung an die Versendungsstelle auf den Vertragspartner über.

10. Preise und Zahlung

10.1 Die im Angebot aufgeführten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt. Der Vertragspartner trägt alle weiteren Kosten, wie Reisekosten, Spesen, Verpackung, Be- und Entladung, Transport, Versicherung, Zölle und Steuern, soweit diese im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind.

10.2
Die Zahlung erfolgt 14 Tage nach Rechnungsdatum.

10.3
Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt entsprechend für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die der Vertragspartner außerdem nur dann ausüben kann, wenn die Gegenansprüche aus demselben Rechtsverhältnis entstanden sind.

10.4 heretonow ist berechtigt, ihre Forderungen gegen den Vertragspartner abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

11. Unterlagen

11.1 Alle Zeichnungen, Normen, Diagramme, Schemata, Graphiken, Fotografien, Layout-Vorlagen und sonstige Unterlagen oder Dokumentationen – sei es auf Datenträgern, in gedruckter Form oder als Material zur Druckvorbereitung oder Drucklegung –, die dem Vertragspartner von heretonow überlassen werden, bleiben soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart das Eigentum von heretonow und dürfen vom Vertragspartner nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie heretonow samt allen Abschriften und Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. heretonow behält sich die gewerblichen Schutzrechte an allen dem Vertragspartner übergebenen Unterlagen vor. Der Vertragspartner hat heretonow alle notwendigen Unterlagen, die für eine Besprechung des Leistungsgegenstandes erforderlich sind, vorzulegen. Eine solche Besprechung oder andere Beteiligung von heretonow liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vertragspartner und entbindet diesen nicht von einer etwaigen Mängelhaftung oder seinen sonstigen Verpflichtungen.

11.2 Unterlagen aller Art, die heretonow für die Verwendung, Aufstellung, Montage, Verarbeitung, Lagerhaltung, den Betrieb, die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und -haltung des Leistungsgegenstandes benötigt, sind vom Vertragspartner rechtzeitig und unaufgefordert kostenlos zur Verfügung zu stellen.

12. Geheimhaltung
Der Vertragspartner hat die Angebote, die Bestellung, die diesbezüglichen Arbeiten sowie alle sonsti-gen nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vor, während und nach Durchführung des Auftrages als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner hat seine Mitarbeiter, Beauftragten sowie Zulieferer und deren Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.

13. Schlussbestimmungen
13.1
Der Vertragspartner haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die heretonow durch die Nichtbeachtung dieser Einkaufsbedingungen entstehen. Er ist auch verantwortlich für deren Einhaltung durch seine Vertragspartner.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder des Einzelvertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder weisen die Bestimmungen eine Lücke auf, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an deren Stelle eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.

13.3
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelsübliche Klauseln sind nach den Incoterms auszulegen.

13.4 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ist ausschließlicher Erfüllungsort Berlin.

13.5 Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Berlin. heretonow ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der heretonow GmbH für den Bezug von Leistungen

 

1. Allgemeines
1.1
Diese Bedingungen werden Inhalt jedes Vertrages, mit dem die heretonow GmbH (nachfolgend heretonow) Leistungen, bezieht, wie z. B. Warenlieferungen, Dienstleistungen, intellektuelles Eigentum oder Reiseleistungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen der Vertragspartner finden, ohne dass es eines Widerspruchs bedarf, keine Anwendung, es sei denn, heretonow hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.2
Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden sind einvernehmlich schriftlich zu vereinbaren.

2. Angebot und Beauftragung
2.1
Der Vertragspartner hat sich im Angebot genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen. Angebote (einschließlich Kostenvoranschläge) des Vertragspartners erfolgen in jedem Fall unentgeltlich und begründen keine Verpflichtung für heretonow.

2.2
Die Beauftragung durch heretonow ist verbindlich. Sämtliche Vorgaben des Vertragspartners sowie etwaige Änderungen und Abweichungen von der Beauftragung bedürfen der Textform. Der Inhalt mündlicher und fernmündlicher Besprechungen ist nur dann verbindlich, wenn er in Textform bestätigt wurde.

2.3
Der in der Beauftragung festgelegte mengenmäßige Leistungsumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie produktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe, insbesondere alternative Lösungen, gehören zum Leistungsumfang.

2.4 In allen Schriftstücken des Vertragspartners sind der Name des zuständigen Mitarbeiters des Vertragspartners, die Projektbezeichnung, die komplette Bestellnummer, das Datum der Beauftragung sowie etwaiger Änderungen anzugeben.

2.5 Bis zur Beendigung des Vertrages kann heretonow Änderungen der vom Vertragspartner zu erbringenden Leistungen verlangen. Der Vertragspartner hat die geänderten Leistungen auszuführen, soweit sie im Rahmen seiner betrieblichen Leistungsfähigkeit nicht unzumutbar sind. Vergütung und Lieferfristen sind gegebenenfalls anzupassen. Wird eine Anpassung der Vergütung oder der Lieferfristen nach Ansicht des Vertragspartners erforderlich, hat er dies unverzüglich in Textform anzuzeigen. Erfolgt hierauf keine unmittelbare Zustimmung in Textform durch heretonow, so gilt die Änderung als nicht erteilt. Erfolgt die o. g. Anzeige nicht, verbleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen und Vergütungen.

2.6
Im Übrigen sind sämtliche Vorgaben von heretonow sowie etwaige Änderungen und Abweichungen von der Beauftragung, die dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt werden, verbindlich, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

2.7 Bis zur Beendigung des Vertrages kann heretonow den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Bei Kündigung wird heretonow dem Vertragspartner mitteilen, welche begonnenen Arbeiten noch zu Ende zu führen sind. Der Vertragspartner wird sie zu den Bedingungen des Vertrages noch ausführen.

3. Leistungszeit, Vertragsdurchführung
3.1
Vereinbarte Termine oder Fristen sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung des Termins bzw. der Frist ist der Zugang der Leistungen bei heretonow bzw. der von heretonow bezeichneten Empfangsstelle.

3.2
Sobald der Vertragspartner annehmen kann, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, hat er dies heretonow unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung in Schriftform anzugeben. Unterlässt der Vertragspartner diese Mitteilung, so kann er sich auf das Hindernis gegenüber Markenrei-se nicht berufen, selbst wenn er das Hindernis nicht zu vertreten hat.

3.3
Erfüllt der Vertragspartner zum vereinbarten Termin oder innerhalb einer vereinbarten Frist nicht, hat heretonow das Recht, für jeden Arbeitstag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe 0,1 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Betrifft die Terminüberschreitung nur einen abgrenzbaren Teil der Leistung, der die Verwendung des bereits gelieferten oder noch zu liefernden Teils des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt, so berechnet sich die Vertragsstrafe nur nach diesem abgrenzbaren Teil des Liefergegenstandes. Die Vertragsstrafe beträgt maximal 5 % der Netto-Auftragssumme. Dem Vertragspartner wird gestattet, nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. heretonow kann diese oder sonstige Vertragsstrafen bis zur Endabrechnung geltend machen, auch wenn heretonow sich das Recht bei der Annahme der Erfüllung nicht ausdrücklich vorbehalten hat. Weitere gesetzliche Rechte, wie insbesondere Rücktritt und Schadensersatz bleiben heretonow vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz jedoch angerechnet. Soweit der Vertragspartner vereinbarte Termine oder Fristen um mehr als einen Monat überschreitet, kann heretonow auch ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 3, 281 BGB verlangen.

3.4
Ein Rücktritt vom Vertrag wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung gemäß § 323 BGB führt nicht zum Erlöschen einer verwirkten Vertragsstrafe für den Fall der Nichterfüllung (§ 340 BGB) oder der nicht gehörigen Erfüllung (§ 341 BGB). 3.5 Die Einschaltung von Dritten durch den Vertragspartner zur Erfüllung der Leistung (Zulieferern, Subunternehmern) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von heretonow zulässig.

4. Übertragung von Rechten und Schutzrechten
4.1 
Der Vertragspartner und heretonow sind sich darüber einig, dass heretonow in die Lage versetzt werden soll, die vom Vertragspartner erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse (nachfolgend insgesamt „Arbeitsergebnisse“) in denkbar umfassender Art und Weise selbst und/oder durch Dritte (insbesondere die Kunden von heretonow) zu nutzen und zu verwerten.

4.2
Mit der Entstehung oder Bearbeitung gehen daher sämtliche übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte, gewerblichen Schutzrechte, schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen sowie das Eigentum an allen im Rahmen des Vertrages geschaffenen Arbeitsergebnissen auf heretonow über bzw. räumt der Vertragspartner heretonow die räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten, ausschließlichen und übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten sowie das Recht zum Gebrauch des Bildnisses etwaiger Models unwiderruflich ein.

4.3 heretonow hat insbesondere das Recht, die Arbeitsergebnisse ohne Zustimmung des Vertragspartners zu bearbeiten, anzupassen oder zu ändern, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, an die Öffentlichkeit zu verteilen, zu senden, aufzuführen, auszustellen, Unterlizenzen zu erteilen sowie gewerbliche Schutzrechte für die Arbeitsergebnisse anzumelden. heretonow darf die Arbeitsergebnisse des Vertragspartners als Teil der von heretonow konzipierten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf der Website oder in Printform nutzen sowie zur Teilnahme an Wettbewerben einreichen. Vom Vertragspartner, dessen Mitarbeitern oder Zulieferern im Rahmen einer Bestellung geschaffene Werke, die von heretonow speziell bestellt oder in Auftrag gegeben werden, gelten als im Auftrag erstellte Werke.

4.4
Soweit abweichend von 4.2 aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen nicht übertragen worden sind, kann heretonow deren Übertragung ganz oder teilweise gegen angemessene Vergütung nachträglich verlangen. Die Vergütung richtet sich – soweit möglich – nach dem mit dem Vertragspartner bereits Vereinbarten, im Übrigen nach den Vergütungssätzen der Verwertungsgesellschaften, soweit diese nicht eingreifen, ist die Vergütung von heretonow nach billigem, gerichtlich nachprüfbaren Ermessen festzusetzen.

4.5 Der Vertragspartner erkennt an, dass die Durchsetzung von Ansprüchen auf dem ordentlichen Rechtsweg zur Überprüfung der Nutzungsbefugnis von heretonow oder des Kunden von heretonow sowie die Überprüfung der Ermessenentscheidung von heretonow gemäß 4.4 einen ausreichen-den prozessualen Rechtsschutz darstellt. Der Vertragspartner verzichtet hiermit für den Fall, dass heretonow die Vergütung gemäß 4.4 festsetzt und Zahlung an den Vertragspartner geleistet hat, auf die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz (einstweilige Verfügung, Arrest).

4.6
Entstehen durch die Erbringung und Verwendung der Arbeitsergebnisse des Vertragspartners Urheberrechte, ohne dass der Vertragspartner diese allein und ausschließlich geschaffen hat, gilt heretonow als Urheber.

4.7 Setzt der Vertragspartner bei der Ausführung der Beauftragung Mitarbeiter und/oder Subunternehmer und/oder Dritte ein, ist er verpflichtet, deren Nutzungsrechte in dem Umfang zu erwerben und auf heretonow zu übertragen, wie es für die eigenen Leistungen und Arbeitsergebnisse gemäß vor-stehender Absätze vereinbart ist. Außerdem hat er diesen Personen die gleichen Pflichten aufzuerlegen, die er selbst für seine Leistungen und Arbeitsergebnisse zu übernehmen hat.

4.8
Das Namensnennungsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

5. Mängel und Haftung
5.1
Der Vertragspartner haftet dafür, dass der Leistungsgegenstand frei von Sach- oder Rechtsmängeln ist, den in der Bestellung angegebenen Bedingungen sowie den garantierten Eigenschaften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den von heretonow vorgesehenen Spezifikationen, so-wie den jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Richtlinien und Bestimmungen, insbesondere dem Gerätesicherheitsgesetz, den sicherheitstechnischen Anforderungen, den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und den Erfordernissen des Umweltschutzes entspricht. Etwaige Ansprüche von heretonow aus einer vom Vertragspartner übernommenen Garantie bleiben unberührt.

5.2
Der Vertragspartner garantiert, dass durch die Leistung und Benutzung des Leistungsgegenstandes durch heretonow keine (Schutz-)Rechte Dritter im In- oder Ausland verletzt werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, heretonow von allen aus einer behaupteten etwaigen (Schutz-) Rechtsverletzung sich ergebenden Kosten und Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und ihm etwaige Aufwendungen zu ersetzen, sowie auf Wunsch von heretonow alle Rechtsstreitigkeiten, die sich hieraus ergeben, auf eigene Kosten zu führen bzw. einem diesbezüglichen Rechtsstreit zwischen heretonow und Dritten zur Unterstützung von heretonow beizutreten.

5.3
Bei Sach- und Rechtsmängeln stehen heretonow die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ungekürzt zu. Gelieferte Waren wird heretonow innerhalb angemessener Frist auf Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen prüfen. Eine Mängelrüge von heretonow ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie inner-halb einer Frist von 10 Arbeitstagen ab Zugang gelieferter Ware beim Vertragspartner eingeht. Versteckte Mängel können gleichfalls innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen ab Entdeckung gegenüber dem Vertragspartner gerügt werden. Ein versteckter Mangel ist entdeckt, wenn die gelieferte Ware nach Auftreten erster Beanstandungen technisch überprüft worden ist und der Mangel heretonow mitgeteilt worden ist. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.

5.4
Wählt heretonow im Rahmen der Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels und kommt der Vertragspartner mit der Beseitigung des Mangels in Verzug, ist heretonow berechtigt, den Mangel auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners unbeschadet dessen weiterer Mängelhaftung selbst zu beseitigen oder von dritter Seite beseitigen zu lassen. In dringenden Fällen ist heretonow auch ohne vorherige Mahnung oder Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners und unbeschadet dessen weiterer Mängelhaftung berechtigt.

5.5 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit die Parteien nicht eine Verlängerung vereinbaren. Eine Mängelrüge hemmt die Verjährung während der zwischen Mängelrüge und -beseitigung liegende Zeitspanne. Wird der Leistungsgegenstand ganz erneuert, beginnt die Verjährung erneut. Bei teilweiser Erneuerung gilt dies für die erneuerten Teile.

5.6
Die Mängelhaftung des Vertragspartners erstreckt sich auch auf die von Zulieferern hergestellten oder gelieferten Teile oder Werke.

5.7
Die aufgrund der Mängelhaftung beanstandeten Leistungen stehen bis zum Ersatz zur Verfügung von heretonow und werden erst durch Ersatz wieder uneingeschränktes Eigentum des Vertragspartners.

5.8
Ist der Leistungsgegenstand von heretonow im Sinne des § 640 BGB abzunehmen, erfolgt die Abnahme unter dem Vorbehalt sämtlicher Mängelansprüche, auch wenn sich heretonow die Mängelansprüche wegen zum Zeitpunkt der Abnahme bekannter Mängel bei Abnahme nicht ausdrücklich vorbehält.

5.9
Der Vertragspartner stellt heretonow von Ansprüchen aus Produzentenhaftung sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes frei, soweit der Vertragspartner oder dessen Zulieferer den die Haftung auslösenden Produktfehler zu vertreten oder verursacht hat.

5.10
Im Übrigen haftet der Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die §§ 478, 479 BGB finden auch dann Anwendung, wenn heretonow die Leistungen nicht an Verbraucher, sondern an Unternehmer geliefert hat und die Vertragsbeziehung zwischen heretonow und seinem Abnehmer daher nicht als Verbrauchsgüterkauf zu qualifizieren ist.

5.11 Werden durch die Arbeitsergebnisse des Vertragspartners entgegen Ziff. 5.2 Schutzrechte Dritter verletzt und deshalb Ansprüche gegen heretonow oder die Kunden von heretonow geltend gemacht, so wird der Vertragspartner innerhalb einer von heretonow angemessenen Frist nach Wahl von heretonow auf eigene Kosten entweder
a) heretonow das Recht zur Benutzung der Arbeitsergebnisse verschaffen oder
b) die Arbeitsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter gestalten oder
c) die Arbeitsergebnisse durch andere, gleichwertige ersetzen, die kein Schutzrecht verletzen oder
d) das für die Arbeitsergebnisse von heretonow geleistete Honorar zurückerstatten und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Schäden ersetzen.
Nach Ablauf der Frist kann heretonow die o. g. Maßnahmen unter a) –c) auf Kosten des Vertragspartners selbst oder durch Dritte vornehmen oder die Genehmigung von dem jeweiligen Berechtigten einholen.

6. Versicherungen, Untergang oder Beschädigung von Sachen des Vertragspartners
6.1
Der Vertragspartner hat für Schäden, die von ihm, seinen Mitarbeitern oder Zulieferern durch erbrachte Leistungen, gelieferte Arbeiten oder Sachen verursacht werden, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Höhe der Deckungssumme je Schadensereignis ist heretonow auf Verlangen nachzuweisen.

6.2
Der Vertragspartner trägt für alle von ihm an heretonow oder deren Zulieferer bei der Vertragsdurchführung überlassenen oder eingebrachten Sachen das Risiko des zufälligen Untergangs bzw. Beschädigung.

6.3
Der Vertragspartner hat für alle von ihm an heretonow oder deren Zulieferer bei der Vertragsdurchführung überlassenen oder eingebrachten Sachen auf seine Kosten eine ausreichende Versicherung gegen alle aus der Vertragsdurchführung entstehenden Risiken abzuschließen. Eine Haftung von heretonow für Untergang bzw. Beschädigung der durch den Vertragspartner überlassenen oder eingebrachten Sachen scheidet – außer in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehung – aus.

7. Versandvorschriften, Gefahr- und Eigentumsübergang
7.1
Der Vertragspartner hat für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Der Vertragspartner hat die für heretonow günstigste und geeignetste Trans-portmöglichkeit zu wählen und bei Verpackung und Versand die jeweils geltenden Bestimmungen zu beachten. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung usw. sind die von heretonow vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Empfangsstelle anzugeben.

7.2 Der Leistungsgegenstand wird auf Gefahr des Vertragspartners frei bis zu der von heretonow angegebenen Empfangsstelle befördert. Die Gefahr geht erst nach dem Abladen auf heretonow über. Dies gilt nicht, wenn heretonow das Transportunternehmen bestimmt oder den Transport selbst durchführt. Mit der Gefahr geht auch das Eigentum auf heretonow über. Ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vertragspartners besteht nicht.

7.3
Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. heretonow ist berechtigt, Inhalt und Zustand solcher Sendungen festzustellen.

7.4 heretonow ist berechtigt, nach seiner Wahl Lieferungen und Leistungen, die nicht mit den Anforderungen der Bestellung übereinstimmen, sowie zuviel gelieferte Mengen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zurückzusenden.

8. Preise
8.1
Die in der Beauftragung bezeichnete Vergütung ist ein verbindlicher Festpreis und umfasst alle vom Vertragspartner zu erbringenden Leistungen, einschließlich aller Kosten wie Reisekosten, Spesen, Verpackung, Be- und Entladung, Versicherung, Zölle und Steuern, mit Ausnahme der Umsatzsteuer, die getrennt anzugeben ist. Nachforderungen sind ausgeschlossen.

8.2 Sollte der Vertragspartner in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen oder die Konditionen verbessern, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.

9. Rechnung und Zahlung
9.1
Rechnungen müssen in Ausdrucksweise, Reihenfolge des Textes und der Preise der Bestellung entsprechen und die in 2.4 geregelten Angaben enthalten. Etwaige Mehr- oder Minderleistungen sind in der Rechnung gesondert aufzuführen.

9.2
Die Zahlung erfolgt nach Wahl von heretonow unter der Voraussetzung der vollständigen Lieferung 30 Tage nach Rechnungseingang.

9.3
Zahlungsfristen laufen ab dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens vom vollständigen Waren- und Rechnungseingang an. Zahlungsfristen werden nur ausgelöst, wenn sämtliche Anforderungen an die Rechnungslegung und den Warenversand durch den Vertragspartner eingehalten sind. Anderenfalls verlängern sie sich um die Zeitspanne der durch die nicht eingehaltenen Vorschriften entstehenden Bearbeitung.

9.4
Bei fehlerhafter Leistung ist heretonow berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zu verweigern.

9.5
Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Konditionen oder Preisen. Die Zahlung und der Zeitpunkt der Zahlung haben keinen Einfluss auf die Mängelhaftung des Vertragspartners und das Rügerecht von heretonow.

10. Abtretung und Aufrechnung
10.1
Der Vertragspartner ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von heretonow nicht berechtigt, seine Forderungen gegen heretonow abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

10.2 Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt entsprechend für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

11. Unterlagen
11.1
Alle Zeichnungen, Normen, Diagramme, Schemata, Informationen, Graphiken, Fotografien, Ton-aufnahmen, Filme, Dateien, Layout-Vorlagen und sonstige Unterlagen oder Dokumentationen – sei es auf Datenträgern, als Sicherungskopie, in gedruckter Form oder als Material zur Druckvorbereitung oder Drucklegung –,(nachfolgend „Unterlagen“) die dem Vertragspartner für die Durchführung des Vertrages von heretonow überlassen werden, bleiben Eigentum von heretonow. heretonow behält sich die gewerblichen Schutzrechte an allen dem Vertragspartner übergebenen Unterlagen vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diese Gegenstände zu verwahren und auf erstes Anfordern zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner hieran nicht zu.

11.2 Die vom Vertragspartner nach Angaben von heretonow gefertigten oder beschafften Unterlagen werden spätestens mit Bezahlung Eigentum von heretonow und dürfen vom Vertragspartner nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf erstes Verlangen sind sie heretonow samt allen Abschriften und Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner hieran nicht zu.

11.3 Der Vertragspartner hat heretonow alle notwendigen Unterlagen, die für eine Besprechung des Leistungsgegenstandes erforderlich sind, vorzulegen. Eine solche Besprechung oder andere Beteiligung von heretonow liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vertragspartner und entbindet diesen nicht von einer etwaigen Mängelhaftung oder seinen sonstigen Verpflichtungen.

11.4 Unterlagen aller Art, die heretonow für die Verwendung, Aufstellung, Montage, Verarbeitung, Lagerhaltung, den Betrieb, die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und -haltung des Leistungsgegenstandes benötigt, sind vom Vertragspartner rechtzeitig und unaufgefordert kostenlos zur Verfügung zu stellen.

11.5 Der Vertragspartner hat von jeder elektronischen Datei eine Sicherungskopie auf einem separaten Datenträger zu erstellen und diesen getrennt vom primären Datenträger zu lagern.

12. Gegenstände
Formen, Modelle, Werkzeuge, Filme und sonstiges Reproduktionsmaterial (z. B. Druckunterlagen, wie Satz, Fotos, Stanzformen, Lithografien die zur Durchführung des Vertrages vom Vertragspartner hergestellt oder beschafft worden sind, gehen durch Bezahlung in das Eigentum von heretonow über. Sie sind vom Vertragspartner sorgfältig bis zur Herausgabe an heretonow zu verwahren. Nach Ablauf von sechs Monaten sind sie auf schriftliches Anbieten des Vertragspartners von heretonow zu übernehmen. Bei Einschaltung von Subunternehmern oder Dritten hat der Vertragspartner durch entsprechende Vertragsgestaltung den Eigentumsübergang sicherzustellen. Auf Anforderung ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Gegenstände herauszugeben.

13. Kontrollrechte
heretonow ist berechtigt, selbst oder durch ihre Beauftragten zu angemessenen Zeiten alle in der Verfügungsgewalt des Vertragspartners befindlichen sachdienlichen Unterlagen über die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Vertragspartners oder über von diesem im Rahmen dem Vertrag geforderte Zahlungen zu überprüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle sachdienlichen Unterlagen, die sich auf die Bestellung beziehen, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss der sich aus dieser Bestellung ergebenden Lieferungen oder Dienstleistungen aufzubewahren.

14. Geheimhaltung
14.1
Der Vertragspartner hat die Anfrage, den Vertragsinhalt, die diesbezüglichen Leistungen sowie alle sonstigen nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vor, während und nach Durchführung des Auftrages als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner hat seine Mitarbeiter, Beauftragten sowie Zulieferer und deren Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.

14.2
Es ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von heretonow gestattet, auf die bestehende Geschäftsverbindung Bezug zu nehmen.

15. Sozialversicherung
15.1
Sofern es sich bei dem Vertragspartner nicht um eine juristische Person handelt, versichert der Vertragspartner, dass er nicht ausschließlich für heretonow tätig ist und aus dieser Tätigkeit nicht sein überwiegendes Einkommen erzielt, dass er nicht ausschließlich von der Sozialversicherungspflicht befreite Mitarbeiter oder Familienangehörige beschäftigt sowie selbst unternehmerisch am Markt auftritt. Auf Verlangen von heretonow hat der Vertragspartner dies nachzuweisen.

15.2 Sollten Sozialversicherungsbeiträge gleich welcher Art auf Grund des Auftrages für heretonow anfallen, so trägt diese der Vertragspartner im Innenverhältnis alleine.

16.
Aufträge im Namen des Kunden
Der Auftrag ist auch dann über heretonow abzuwickeln, wenn heretonow diesen im Auftrag ihres Kunden erteilt hat. In diesem Fall haftet heretonow weder für die Vertragserfüllung durch den Kunden noch für dessen Bonität, die sie nicht prüft.

17. Schlussbestimmungen
17.1
Der Vertragspartner haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die heretonow durch die Nichtbeachtung dieser Geschäftsbedingungen entstehen. Er ist auch verantwortlich für deren Einhaltung durch seine Vertragspartner.

17.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder des Einzelvertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder weisen die Bestimmungen eine Lücke auf, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an deren Stelle eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.

17.3
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

17.4 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ist ausschließlicher Erfüllungsort Berlin.

17.5
Gerichtsstand ist Berlin. heretonow ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

(Stand 07/2007)

to-top